Winterreifenpflicht in Luxemburg Angesichts fallender Temperaturen erinnert das Ministerium an diese Verpflichtung

In den höhergelegenen Regionen musste man in den letzten Tagen bereits bei den im Freien abgestellten Fahrzeugen morgens zum Eiskratzer greifen. Nun wird es laut Wetterbericht in den nächsten Nächten noch ungemütlicher. Vereinzelt sollen sich Schneeflocken unter den Regen mischen.

Das Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur und die Nationale Verkehrsgesellschaft erinnern daran, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen in Luxemburg eine Winterreifenpflicht gilt.
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Dabei ist es unerheblich, in welchem Land das Fahrzeug zugelassen wurde.

Auch wird nicht auf ein bestimmtes Datum abgestellt sondern auf die tatsächlichen Straßenverhältnisse.

Liegen winterliche Straßenverhältnisse, also Schnee, Eis, Schneematsch oder reifglatte Straßen vor und man fährt ohne Winterreifen, so kann ein Bußgeld in Höhe von 74,-€ fällig werden.

Ist ihr Auto am Straßenrand geparkt oder abgestellt so gilt die Winterreifenpflicht nicht.

Fragen zu dem Thema Winterreifen wie z. Bsp. ist es erlaubt 4 unterschiedliche Reifen zu montieren, ist auf der Seite www.public.lu unter Winterreifen erklärt.

Übrigens muss man 4 Reifen der gleichen Art aufziehen.
(von diegrenzgaenger.lu)

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