Nun etwas in eigener Sache und ein eigentlich nicht weiter hinzunehmender Vorgang der aber auch typisch ist in Deutschland, den öffentliche Förderung, keine Haftung so sieht es in Wirklichkeit bei den sogenannten „Verbraucherzentralen“ aus.
Verbraucherschützer versus Makler
Ein Makler muss sich entscheiden, ob er nun Makler oder Honorarberater ist.
Insofern ist die Abmahnung durch einen Maklerkollegen (H.Gierhartz) gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gerechtfertigt. diese Abmahnung mal wieder ein Paradebeispiel dafür, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird (vom allseits übermächtigen Staat).
Ein Beispiel: Der Makler (Honorar) verlangte für eine Beratung über 7,5 Stunden 1.300 Euro. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nimmt für sich selbst in Anspruch, für die „Spezialberatung Altersvorsorge“ 160 Euro -die Stunde zu berechnen-.
Sie hätte also für diese Beratung über 7,5 Stunden 1.200 Euro verlangt.
Mit diesem Honorar bestätigt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg doch, dass das berechnete Honorar für den erbrachten Zeitaufwand eigentlich gerechtfertigt ist, bekommen sich aber häufig nicht ein, gegen Makler herzuziehen das es nur so kracht!
(im Übrigen vermeiden Sie zB beim Thema Krankenversicherung zu erwähnen das es hier keine sogenannten Nettotarife gibt und das die PKV egal ob Online, Ihre „Empfehlung“, oder über einen Makler abgeschlossen immer den gleichen Beitrag beinhaltet, von der Haftungsübernahme des Maklers wird dabei natürlich nie gesprochen!)
Nur das Risiko ist anders gelagert.
Der Makler führt seine Beratung erst einmal kostenlos durch. Nur bei Abschluss bekommt er eine Courtage. Bei den biometrischen Risiken mit Gesundheitsprüfung läuft er Gefahr, trotz Abschlusses keine Provisionen generieren zu können, weil der Antrag nicht angenommen wird, oder der Kunde den vorgeschlagenen Risikozuschlag ablehnt.
Es gibt meines Erachtens keine Informationen darüber, wie viele Beratungen im Verhältnis zum Abschluss erbracht werden müssen. Der Makler muss seine Kosten wie Miete, Personal Versicherungen insbesondere auch Vermögensschadenversicherung und so weiter aus den verdienten Courtagen bezahlen.
Darüber hinaus haftet er für seine Tätigkeit, die sogenannten „Verbraucherzentralen“ natürlich nicht, wozu auch, es sind ja staatl. geförderte Einrichtungen, diese haben in diesem Lande ja bekanntlich immer Rechte.
die Realität aber ist öffentliche Förderung, keine Haftung
Die Verbraucherzentralen dagegen werden öffentlich gefördert, das heißt der Steuerzahler und auch Sponsoren (nach Gründen für das Sponsoring wollen wir nicht fragen, es entbehrt jeglichen weiteren Kommentars) kommen für den größten Teil der Kosten auf. Trotzdem verlangt die Verbraucherzentrale für die Beratung 160 Euro die Stunde. Haftung? Keine.
Welche Honorare z.B von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verlangt werden, kann man hier einsehen
http://www.pfefferminzia.de/uploads/fm/1457554806.Verbraucherzentrale_Tabelle.pdf
Diese Preistabelle ist abmahnungswürdig, weil hier nicht klar und deutlich zum Ausdruck kommt, dass es sich um Stundensätze handelt. Hier sollten einmal unsere Verbände tätig werden.
Grundsätzlich ist aber zu klären, ob Verbraucherschützer Verbraucherschützer sind oder staatlich geförderte Mitbewerber mit kompletter Haftungsfreistellung, wo eigentlich Ihr Qualifikationsnachweis herkommt, wo und wie Ihre Weiterbildung stattfindet, wie die Protokollierung des Beratungsvorgangs stattfindet usw.
via pfefferminzia
„Verbraucherschützer sind staatlich geförderte Mitbewerber“ und sonst nichts!,