Unterschied Freiberufler und Gewerbetreibender

Unterschied Freiberufler und Gewerbetreibender
von Jessi Laurila

Viele angehende Selbstständige fragen sich, ob sie Freiberufler oder Gewerbetreibende sind und welche Kriterien bei der Bestimmung eine Rolle spielen. Für viele Berufsgruppen ist die Zuordnung eindeutig, aber es gibt auch Fälle, in denen die Abgrenzung schwieriger ist. Die Entscheidung darüber, in welche Kategorie ein Selbstständiger fällt, trifft letztlich das Finanzamt. Welche Unterschiede sich aus der Zuordnung zu Freiberuflern oder Gewerbetreibenden für dein Business ergeben, erklären wir dir in diesem Beitrag.

Warum wird zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden unterschieden?
Wenn du am Anfang deiner Selbstständigkeit stehst, solltest du zunächst überlegen, ob du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst oder ob dein Business in die Kategorie Gewerbe fällt.
Wirst du als Freiberufler eingestuft ist, hast du einen großen Vorteil: Im Gegensatz zum Gewerbetreibenden musst du kein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen. Außerdem besteht für einen Freiberufler keine Beitragspflicht bei der IHK.
Jetzt fragst du dich vielleicht, warum Selbstständige unterschiedlich behandelt werden. Die Annahme hinter dieser Einteilung ist, dass Gewerbe, etwa ein Bauunternehmen, die örtliche Infrastruktur intensiver nutzen als zum Beispiel ein Rechtsanwalt oder ein Dolmetscher. Die Gewerbesteuer ist eine ertragsabhängige Steuer, die Gewerbetreibende an ihre Gemeinde abführen müssen. Sie kann je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen und wird dazu genutzt, die Infrastruktur von Städten zu unterhalten.

Wer ist Freiberufler?
Per Definition sind Freiberufler oder auch Freelancer selbstständig tätig und üben eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit bzw. einen sogenannten Katalogberuf aus. Dabei ist der einheitliche Oberbegriff freier Beruf nicht genau definiert. In § 18 Einkommensteuergesetz werden typische Tätigkeiten aufgelistet, die als freiberuflich eingestuft werden.
Zu den Katalogberufen zählen:
• Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Tierarzt, Apotheker, Hebammen
• die rechts-, steuerrechts- und wirtschaftsberatenden Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte, Unternehmensberater
• die naturwissenschaftlichen und technischen Berufe: Ingenieure, Biologen, Umweltgutachter, Handelschemiker
Aber auch viele kreative Berufe oder sogenannte Kultur- oder Medienberufe gelten als freiberufliche Tätigkeit:
• Schriftsteller
• Bildberichterstatter
• Dolmetscher
• Journalisten

Der Vorteil gegenüber eines Gewerbes ist, dass du als Freiberufler keine Gewerbeanmeldung durchzuführen brauchst. Du musst dich auch nicht zwingend bei der IHK registrieren, in einem Handelsregister führen lassen und kannst die Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Jahresabschluss anfertigen.
Falls es sich bei deinem Business um einen Grenzfall handelt, kann es also ggf. Sinn machen, sich beraten zu lassen und strategisch vorzugehen. Das kannst du zum Beispiel erreichen, indem du eine entsprechende Fachausbildung wählst, die einem der Katalogberufe zugeordnet werden kann.

Wer wird als Gewerbetreibender eingestuft?
Alle Selbstständigen, die keine Tätigkeit entsprechend der Katalogberufe oder ähnliche Berufe ausüben, werden per Gesetz als Gewerbetreibende eingestuft. Allerdings ist die Zuordnung nicht immer ganz eindeutig, zum Beispiel bei beratenden Tätigkeiten oder wenn zwischen einem freiberuflichen Künstler und einem Kunstgewerbe unterschieden wird. Ein typischer Grenzfall ist zum Beispiel ein Unternehmensberater. Hat er eine entsprechende betriebswirtschaftliche Ausbildung, gilt er automatisch als Freiberufler, fehlt die Ausbildung, wird die Tätigkeit vom Finanzamt als Gewerbe eingeordnet.
Aber ist das nicht unfair? In einer Zeit, in der fast täglich neue Berufsbilder entstehen und klassische Ausbildungswege immer mehr an Bedeutung verlieren, ist eine Aufteilung der Selbstständigen in zwei Kategorien tatsächlich nicht immer ganz unproblematisch.
Wenn du dir unsicher über die Zuordnung bist, gibt es im Internet praktische Checklisten, an denen du dich orientieren kannst. Auch auf dem Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gibt es viele hilfreiche Informationen zum Thema.

Klein starten als Kleinunternehmer – Vorteile und Nachteile
Falls dein Business in die Kategorie gewerbliche Tätigkeit fällt, kannst du am Anfang die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ nutzen.
Wenn der Umsatz im Vorjahr nicht höher als 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, kann ein Unternehmen die Regelung in Anspruch nehmen. Konkret bedeutet das, dass es in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen muss. Allerdings darf der Kleinunternehmer auch keine Vorsteuer aus den Rechnungen anderer Unternehmer abziehen.
Die Vorteile:
• Die Regelung bringt einen kleinen Wettbewerbsvorteil
• Vor allem an Privat- und Endkunden kannst du deine Leistungen günstiger anbieten, da die Umsatzsteuer entfällt
• Du hast weniger Verwaltungsaufwand
• Es muss keine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abgegeben werden.
Falls du dich entscheiden solltest, ein Kleingewerbe zu gründen und von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, solltest du dir auch über die Nachteile im Klaren sein:
• Je nach Branche kann der Eindruck von geringerer Professionalität erweckt werden
• Du „outest“ dich als kleines Unternehmen, dessen Umsätze niedrig sind. Unter Umständen kann das dazu führen, dass Kunden deine Leistungsfähigkeit anzweifeln oder dich nicht ernst nehmen.
Ob es sich für dich lohnt, als Kleinunternehmer zu agieren, solltest du bereits bei der Unternehmensgründung klären, am besten mit einem Steuerberater.

Fazit: Gehe deine Gründung strategisch an
Bereits in der Gründungsphase solltest du Klarheit darüber haben, ob es sich bei deiner Arbeit als Selbstständiger um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Wenn du unsicher bist, solltest du frühzeitig Kontakt mit den Finanzbehörden aufnehmen, um ein teures Nachspiel zu vermeiden.
Falls du zwei oder mehrere völlig unterschiedliche Ideen umsetzen willst, sollten verschiedene Einkunftsarten getrennt werden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du praktizierender Zahnarzt (Freiberufler) bist und nebenher Kunsthandwerk verkaufen möchtest (gewerbliche Tätigkeit).
Wenn deine Tätigkeit einen Grenzfall darstellt und du eine Gewerbeanmeldung vermeiden möchtest, solltest du dich rechtzeitig informieren, welche Voraussetzungen du mitbringen musst, um vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt zu werden.

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