( via rechtsanwalt.com von Manuela Frank)
Die Hochzeit ist für viele der Höhepunkt ihrer Beziehung. Doch nicht immer übersteht die Ehe auch schlechte Zeiten, denn jede dritte scheitert in Deutschland und die Scheidung folgt. Viele Paare sind sich jedoch nicht darüber im Klaren, was nach einer Ehescheidung alles auf sie zukommt, nicht nur in finanzieller Hinsicht. Insbesondere die gemeinsam genutzten Versicherungen verlieren ihre Gültigkeit und die Partner müssen sich wieder selbst absichern.
Für viele Ehepaare bedeutet eine Trennung in erster Linie die Auflösung der gemeinsamen Wohnung, des Vermögens und die Regelungen in Bezug auf das Sorgerecht für die Kinder. Doch mit einer rechtskräftigen Scheidung stehen noch weitere rechtliche Änderungen an. Während einer Ehe schließen die Gatten Versicherungen meist gemeinsam ab, häufig ist dann nur ein Partner offizieller Versicherungsnehmer. Nach der Trennung muss sich der andere Ehegatte also schnellstmöglich um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern.
Was geschieht im Scheidungsfall mit der Krankenversicherung?
Ehepartner, die bisher über den berufstätigen Gatten über die Familienversicherung mitversichert waren, müssen sich selbst versichern. Nach der Scheidung werden diese darüber informiert, dass sie nun automatisch freiwillig krankenversichert sind. Innerhalb von zwei Wochen kann sich der Betroffene eine andere Krankenversicherung für seine Zwecke aussuchen. Ist das Ehepaar privat versichert, können beide Partner nach der Trennung privat versichert bleiben. Die gemeinsamen Kinder ohne Einkommen können mitversichert werden, in der Regel so wie der Elternteil, bei welchem sie leben.
Hausratversicherung bei Auflösung einer gemeinsamen Wohnung
Bei einer Hausratversicherung kommt es in erster Linie darauf an, ob die Partner nach der Trennung in der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus zusammen wohnen bleiben. Ist dies der Fall, gilt der Versicherungsschutz wie bisher. Sollte der Versicherungsnehmer allerdings ausziehen, behält er den Vertrag und muss den Auszug nur beim Versicherungsunternehmen melden. Der Ex-Partner muss sich dann um einen eigenen Versicherungsschutz für seinen Hausrat kümmern.
Private Haftpflichtversicherung nach der Scheidung
Haftpflichtversicherungsschutz erhält nach der Scheidung nur der Partner, welcher auch im Vertrag als Versicherungsnehmer aufgeführt ist. Der andere muss demnach einen eignen abschließen. Der Versicherungsschutz für gemeinsame Kinder besteht automatisch weiter. Allerdings kann der Versicherungsnehmer bereits nach der Trennung seinen neuen Partner über den Vertrag mitversichern, ab diesem Zeitpunkt besteht kein Schutz mehr für den Ex-Partner. Deshalb sollten Betroffene bereits frühzeitig für einen entsprechenden eigenen Vertrag sorgen.
Gibt es im Scheidungsfall einen Versorgungsausgleich bei der Altersvorsorge?
Nach einer Scheidung findet ein sogenannter Versorgungsausgleich statt, bei welchem die Ansprüche auf die gesetzliche Rente, die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge häufig halbiert werden. Wie genau die Aufteilung abläuft, wird durch das Familiengericht entschieden. Durch einen notariellen Ehevertrag kann ein solcher Ausgleich im Vorfeld ausgeschlossen werden, bei besonderen Härtefällen gilt dies ebenfalls.
Kfz-Versicherung durch Ex-Partner
Der Versicherungsnehmer einer Kfz-Versicherung muss nach einer Scheidung keine Veränderung befürchten. Schließt der Ex-Partner jedoch einen eigenen Vertrag für sein Auto ab, kann sich dies nachteilig für ihn auswirken. Er wird in der Regel in eine schlechtere Schadensfreiheitsrabatt-Klasse eingestuft, welche der von Fahranfängern gleicht. Viele Versicherungsunternehmen bieten jedoch einen anteiligen Schadensfreiheitsrabatt an, Betroffene sollten sich rechtzeitig informieren.
Versicherungsschutz nach der Scheidung
21. April 2016 by