Leistungskürzungen der GKV -Mit Vollgas in die Krise-

Beitragsentwicklung-GKV-vs.-PKV_aus-KVH2015SI
…das sollten Sie Wissen über Ihre gesetzliche Krankenversicherung in der Sie verpflichtet sind versichert zu sein, die meisten Bundesbürger zahlen hier für etwas über deren Inhalt Sie zumeist keinerlei Kenntnis haben, die Politik entscheidet so gut wie nie zum Nutzen der Beitragszahler!

„Der Zeitpunkt, an dem das Dach einstürzt, ist nicht mehr weit von uns entfernt.“denn in der GKV tickt systembedingt eine Zeitbombe.

Eine neue Studie zeigt gravierende Folgen des demografischen Wandels für die Gesetzliche Krankenversicherung
Diesen Vorwurf erhebt der renommierte Gesundheitsökonom Prof. Fritz Beske in seinem neuesten Buch mit dem Titel „Gesundheitsversorgung von morgen

(https://www.pkv.de/service/pkv_publik/archiv/2014/pkv-publik-nr-02-2014/mit-vollgas-in-die-krise/)

Seit 1982 musste gesetzlich Krankenversicherte deutliche Leistungskürzungen der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) mit spürbaren Mehrkosten hinnehmen – ein Überblick.
Leistungskürzungen der GKV seit 1982
Nachfolgend ein Auszug aus den diversen Leistungskürzungen der GKV seit 1982 bis heute. Hier verlinkt ein genereller Überblick über Gesundheitsreform in Deutschland.
1982 Kostendämpfungsgesetz

Arzneimittel
Erhöhung der Selbstbeteiligung je Mittel von 1 DM auf 1,50 DM
Heilmittel Erhöhung der Selbstbeteiligung je Mittel von 2 DM auf 4 DM

Sehhilfen Bei gleich bleibender Sehschärfe Bezug nur noch alle drei Jahre

Zahnersatz
Weiterhin 100 % Honorar, Kürzung der Laborkosten von 80 % auf 60 % 1983 Haushaltsbegleitgesetz

Arzneimittel
Erhöhung der Selbstbeteiligung je Mittel von 1,50 DM auf 2 DM, Ausschluss von sog. Bagatell-Arzneien (z . B. gegen Erkältung)

Krankenhaus Einführung einer Selbstbeteiligung von 5 DM pro Tag für max. 14 Tage im Kalenderjahr

Rentner
Abschaffung der kostenlosen Krankenversicherung – pflichtversicherte Rentner müssen erstmals einen Teil ihres Beitrags selbst zahlen (von der Rente bzw. vergleichbaren Versorgungsbezügen) 1984 Haushaltsbegleitgesetz

Beiträge
Einmalzahlungen (z. B.Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden jahresanteilig berücksichtigt und dadurch verstärkt in die
Beitragspflicht einbezogen Krankengeld Kürzung um Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung 1989 Gesundheits-Reformgesetz (GRG)

Arzneimittel
Begrenzung auf Festbeträge; für Medikamente ohne Festbetrag Erhöhung der Selbstbeteiligung von 2 DM auf 3 DM Fahrtkosten

Einschränkungen bei ambulanten Fahrten und Einführung einer Selbstbeteiligung von 20 DM für stationäre Fahrten

Heilmittel
Erhöhung der Eigenbeteiligung von bisher 4 DM je Mittel auf 10 % der Gesamtkosten

Rentner
Verschärfung der Vorversicherungszeit: Pflichtmitgliedschaft in der günstigen Rentnerkrankenversicherung (KVdR) nur noch für die Rentner, die in der Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der zweiten Lebensarbeitshälfte (freiwillig oder pflichtig) GKV-versichert waren.

Sehhilfen Für Gestelle nur noch 20 DM Zuschuss, für Gläser Begrenzung auf Festbeträge, neue Gläser nur noch bei Änderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien, Kontaktlinsen nur noch in medizinisch zwingend begründeten Ausnahmefällen

Sterbegeld
Wegfall für Neuversicherte; Kürzung auf 2.100 DM für Versicherte bzw. 1.050 DM für Familienversicherte

Zahnersatz
Minderung von 100 % auf 50 % für das Honorar und von 60 % auf 50 % für die Laborkosten, Einführung eines Bonus von 10% für regelmäßige Vorsorge 1993 Gesundheits-Strukturgesetz (GSG)

Arzneimittel
Ausdehnung der Selbstbeteiligung auf alle Arzneimittel, also auch auf die mit Festbetrag; gleichzeitige Erhöhung der Selbstbeteiligung – gestaffelt nach Abgabepreis, später nach Packungsgröße – auf 3 DM, 5 DM und 7 DM

Krankenhaus Erhöhung der Selbstbeteiligung von 5 DM auf 12 DM (neue Bundesländer 9,- DM) für maximal 14 Tage im Kalenderjahr

Rentner
Erneute Verschärfung der Vorversicherungszeit: Pflichtmitgliedschaft in der günstigen KVdR nur noch für Rentner, die mindestens 9/10 der zweiten Lebensarbeitshälfte GKV-pflichtversichert waren.
Damit ist die beitragsgünstige KVdR für fast alle freiwilligen Mitglieder (insbesondere Selbstständige, Beamte oder höherverdienende Arbeitnehmer) nicht mehr möglich. Beiträge werden jetzt nicht mehr nur von der Rente bzw. vergleichbaren Versorgungsbezügen sondern von allen Einnahmen (z. B. auch Mieten und Zinsen) bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.
1.7.1997 Beitragsentlastungsgesetz

Heilmittel
Erhöhung der Eigenbeteiligung von 10 % auf 15 %

Hilfsmittel
Einführung einer Eigenbeteiligung von 20 % für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
Krankenhaus Erhöhung der Selbstbeteiligung von 12 DM auf 17 DM (alte Bundesländer) und von 9 DM auf 14 DM (neue Bundesländer) für max. 14 Tage im Kalenderjahr

Zahnersatz
Kürzung von 50 % auf 45 % bzw. mit Bonus von 60 % auf 55 %
1.7.1997 1. und 2. Neuordnungsgesetz

Arzneimittel
Erhöhung der Eigenbeteiligung um 5 DM – je nach Packungsgröße – auf 9 DM, 11 DM, 13 DM
Fahrtkosten Erhöhung der Eigenbeteiligung von 20 DM auf 25 DM

Heilmittel
Erhöhung der Eigenbeteiligung von 10 % auf 15 %

Hilfsmittel
Einführung einer Eigenbeteiligung von 20 % für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie

Krankenhaus
Erhöhung der Selbstbeteiligung von 12 DM auf 17 DM (alte Bundesländer) und von 9 DM auf 14 DM (neue Bundesländer) für max. 14 Tage im Kalenderjahr

Zahnersatz
Kürzung von 50 % auf 45 % bzw. mit Bonus von 60 % auf 55 % 1998 Nächste Stufe des 2. Neuordnungsgesetzes

Zahnersatz
Abschaffung der prozentualen Beteiligung und Einführung von Festzuschüssen; damit größere Flexibilität aber höhere Eigenbeteiligungen für die höherwertige Versorgung
1999 Solidaritätsstärkungsgesetz

Arzneimittel Reduzierung der Eigenbeteiligung je nach Packungsgröße auf 8, 9, oder 10 DM

Zahnersatz
Abschaffung der Festzuschüsse und Wiedereinführung der prozentualen Beteiligung auf dem Stand vor dem 01.07.1997 (50 % bzw. mit Bonus 60 %), zusätzlicher Bonus von 5 %-Punkten nach 10-jähriger Vorsorge; nach 1978 Geborene erhalten wieder die gleichen Leistungen wie alle anderen Versicherten Gesundheitsreform 2000

Beiträge Einmalzahlungen (z. B.Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden jahresanteilig berücksichtigt und dadurch verstärkt in die Beitragspflicht einbezogen. Kürzung um Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung 2004 GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) 2004

Arztbesuch
Erstmalig wird eine Praxisgebühr von 10 € eingeführt: gilt für jede 1. Inanspruchnahme pro Quartal, die nicht auf Überweisung beruht (Ausnahmen: Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen)

Arzneimittel
Erhöhung der Zuzahlung auf 10 % (mindestens 5 € und maximal 10 €); nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden grundsätzlich nicht mehr erstattet

Hilfsmittel
Zuzahlungen jetzt für sämtliche Hilfsmittel (also auch für Krankenfahrstühle etc.) 10 % der Kosten, mindestens 5 € und maximal 10 €; darüber hinaus gelten die Festbeträge weiter
Heilmittel Zuzahlung beträgt 10 % je Mittel (Fango, Massagen, etc.) plus 10 € je Verordnung

Krankenhaus
Eigenbeteiligung wird auf 10 € für max. 28 Tage je Kalenderjahr heraufgesetzt (vorher: 9 € für 14 Tage)

Sehhilfen
Für Erwachsene Wegfall der Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen (Ausnahme: schwer Sehbeeinträchtigte)
Rentner Pflichtversicherte Rentner (= KVdR) zahlen auf Versorgungsbezüge den vollen Beitragssatz (bislang den halben), Kapitalleistungen daraus werden mit 120stel über 10 Jahre verteilt verbeitragt

Fahrkosten
Ambulante Fahrkosten werden grundsätzlich nicht mehr erstattet
Zahnersatz.Ab 2005 wird für Zahnersatz nur noch ein befundbezogener Festzuschuss gezahlt.

Sonstiges
Ab 1.7.2005 Wegfall der paritätischen Beitragszahlung; ab dann hat jedes GKV-Mitglied einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 % alleine zu entrichten (ohne Arbeitgeber-Beteiligung!).
2007 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), unter anderem …

Leistungen
Regressmöglichkeiten der Kassen zur Leistungsbeschränkung für selbst verschuldete Behandlungsbedürftigkeit, z. B. bei Komplikationen nach Schönheits-OP, Piercing oder Tätowierung

Arzneimittel
„Teure“ Arzneimittel können erst nach Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung verordnet werden

Zuzahlungen
Erhöhung der Belastungsgrenze für chronisch Kranke grundsätzlich bei nicht regelmäßiger Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen 2007 GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG), unter anderem …

Allgemeiner Beitragssatz wird auf 15,5 % gesetzlich festgeschrieben; Einfrieren des Arbeitgeberzuschusses auf 7,3 %; Kasse kann einkommensunabhängige Zusatzbeiträge ohne Begrenzung erheben; Wegfall der 3-Jahresfrist für höherverdienende Arbeitnehmer; …

Fazit zu den Leistungskürzungen der GKV
Quelle: http://stupidedia.org/stupi/Kassenpatient

Seit 1982 musste gesetzlich Krankenversicherte deutliche Leistungskürzungen der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) hinnehmen, die mit spürbaren zusätzlichen finanziellen Belastungen verbunden sind, sowas gibt es in der PKV nicht, das sollte man Wissen wenn man versucht diese beiden Systeme miteinander zu vergleichen!

Diese Leistungskürzungen der GKV sind wichtige Faktoren für einen Vergleich GKV vs. PKV bezüglich Beiträgen und Leistungen!

Empfehlung zu diesen Leistungskürzungen der GKV
Wollen Sie die hier aufgezählten Leistungskürzungen der GKV vermeiden, dann nutzen Sie (m)eine professionelle Beratung, ob für Sie ein Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich und sinnvoll ist.

Nutzen Sie unsere professionelle Beratung –ohne Mehrkosten für Sie!

Einen Beratungstermin (auch bundesweit per Webmeeting) können Sie per Klick über diesen Link einfach und schnell vereinbaren.

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3 teuflische Tarif-Details, auf die Sie achten müssen

Nein, hier steht nix...

1. Vorsicht bei Hausarzttarifen
Hausarzttarife sind zwar günstiger, aber erfordern viel Disziplin: Sie müssen bei Beschwerden zunächst Ihren Hausarzt aufsuchen, der gegebenenfalls eine Überweisung zum Facharzt ausschreibt. Die Wahl eines solchen Tarifs schränkt die freie Arztwahl ein. Besuchen Sie einen Facharzt ohne Überweisung, müssen Sie mit Leistungskürzungen rechnen. Bei chronischen Erkrankungen kann es sogar zu einer dauerhaften Reduzierung des Leistungsanspruches kommen. Ausgenommen davon: Augenärzte, Gynäkologen, Kinderärzte und der ärztliche Notdienst.

2. Teure Transportkosten
Sie sind nicht in der Lage, mit dem eigenen PKW oder mit den Öffentlichen den Arzt oder das Krankenhaus aufzusuchen? Dann benötigen Sie einen Transport. Ein guter PKV-Tarif umfasst ambulante und stationäre Transportkosten. In den PKV-Tarifen gibt es uneinheitliche Regelungen: Der Tarif im ambulanten Bereich umfasst die Übernahme der Kosten eines medizinisch notwendigen Hin- und Rücktransportes bereits bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. Die Transportkostenübernahme bei Behandlungsmaßnahmen wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie sollten ausdrücklich vereinbart sein.

3. Alleingelassen im Ausland
Unternehmen Sie häufig Reisen ins Ausland, sollte Ihre PKV-Tarif darauf ausgerichtet sein. Prüfen Sie die Bedingungen für eine mögliche Ru¨ckreiseverpflichtung und auf den erweiterten Versicherungsschutz bei längerer Krankheit im Ausland. Der Geltungsbereich der Police sollte weltweit definiert sein. Ein Versicherungsschutz ohne Bindung an die deutsche Gebu¨hrenordnung ermöglicht die Kostenerstattung im Ausland. Bitte beachten: Die meisten PKV-Tarife umfassen keinen Auslandsreiserücktransport. Erwägen Sie eine Wohnsitzverlagerung ins EU/EWR-Ausland, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Versicherer nur Leistungen bezahlt, die im Inland fällig werden. Es sei denn, diese Anpassung wurde zuvor in den Vertrag aufgenommen.

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