Rentenbeitrag bleibt bei 18,9 Prozent

Rentenbeitrag bleibt bei 18,9 Prozent

18.2.2014 – In der gestrigen Expertenanhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zeigten alle Parteien Zustimmung zur Beibehaltung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 18,9 Prozent. Eigentlich wäre nach geltendem Recht eine Absenkung auf 18,3 Prozent geboten gewesen. Selbst aus dem Arbeitgeberlager gab es moderate Töne.
Selten gab es für einen Eingriff in das Rentenrecht so viel Zustimmung, wie gestern bei der Expertenanhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales. Alle im Bundestag vertretenen Parteien sind – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen – für die Beibehaltung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 18,9 Prozent.
Bei der Anhörung kamen selbst aus dem Arbeitgeberlager moderate Töne, auch wenn die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eine Absenkung auf 18,6 oder 18,7 Prozent trotz der geplanten Leistungsverbesserungen für finanzierbar gehalten hätte.
Im Zentrum der Befragung standen die Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Die sogenannte Nachhaltigkeitsreserve hat Ende 2013 mit gut 31 Milliarden Euro (rund 1,7 Monatsausgaben) den Korridor von wenigstens 0,2 und höchstens 1,5 Monatsausgaben deutlich überschritten, was eine Beitragssenkung zur Folge hätte haben müssen.
Da die Absenkung nach dem Willen der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD ausbleibt (VersicherungsJournal 18.12.2013) und die konjunkturelle Lage eher noch besser wird, steigen die Reserven der Rentenversicherung weiter an. Im Januar lagen die Einnahmen nach DRV-Angaben um 2,8 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Arbeitnehmer, Arbeitgeber, aber auch Rentner müssen Verzicht leisten
Die Rentenversicherung bezifferte die Mehreinnahmen aus der unterbliebenen Beitragsabsenkung auf voraussichtlich 5,6 Milliarden Euro. Für die BDA dürfte die Umsetzung des Rentenpakets zum 1. Juli 2014 (Aufstockung der Mütterrente, abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und der Rehabilitation) in diesem Jahr etwa 4,4 Milliarden Euro kosten.
Von daher wären die Belastungen für die Rentenkasse in diesem Jahr überschaubar. Im kommenden Jahr dürfte aber die Nachhaltigkeitsreserve nach Aussage der DRV-Vertreter unter die Marke von 1,5 Monatsausgaben absinken. Ohne Einnahmeverbesserungen seien künftig die Chancen für weitere Leistungsverbesserungen gering, sagte Dr. Reinhold Thiede, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung bei der DRV.
Da die Entlastung beim Rentenbeitrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterbleibt, werden nach der Rentenarithmetik auch die Rentner betroffen sein. 2015 fällt die Rentenerhöhung um rund 0,8 Prozentpunkte geringer aus.
Angesichts der demografischen Entwicklung sprachen sich vor allem Gewerkschafter und Sozialverbände für die Bildung einer Demografiereserve aus. Thiede machte da wenig Hoffnung. Auch mit einer Anhebung der Korridorgrenze auf drei Monatsausgaben könne man den demografischen Berg – der sich eher als Hochplateau erweisen werde – „nicht untertunneln“.
Rentenversicherung hätte gerne eine höhere Untergrenze
Im Jahresverlauf schwanken die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung wegen der Sonderzahlungen stark. Dies könne 0,3 bis 0,4 Monatsausgaben ausmachen, erklärten die Experten der DRV. Von daher ist die geltende Untergrenze für die Reserven von 0,2 Monatsausgaben zu gering.
Ob die Koalition Vorschlägen aus der Wissenschaft, den Korridor für die Finanzreserven auf das 0,5- bis 3,0-Fache einer Monatsausgabe nach oben zu verschieben, folgen wird, ließ sich in der Anhörung nicht erkennen. In nichtöffentlicher Sitzung wird der Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 18/187) am morgigen Mittwoch vermutlich abschließend beraten.

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