Pflegevorsorge anpacken, statt verdrängen!

Ob die Großeltern, der Partner oder man selbst – mit Pflegebedürftigkeit kommt so ziemlich jeder im Leben in Berührung. Mit einer privaten Vorsorge bislang nur die wenigsten – dabei finanziert sie die immer höheren Kosten und wahrt die Selbstbestimmung

:Pflegevorsorge

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Fazit 44 Jahre gesetzliche Krankenversicherung

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Volle Übersicht über Deine Versicherungen Deveko APP

Volle Übersicht über Deine Versicherungen Deveko APP
Für mehr Informationen: app.deveko-online.de

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Unser neuer Webauftritt ist da!


Unser neuer Webauftritt ist da!

Im andauernden Wandel des digitalen Zeitalters sind wir als Unternehmen immer bestrebt, den sich technisch verändernden Möglichkeiten, neuen wertvollen Instrumenten und Ansprüchen unserer Kunden gerecht zu werden. In Anbetracht dessen, haben wir in diesem Jahr unter anderem den Launch unserer DEVEKO APP und ein Relaunch unserer neuen Website realisiert.
Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen die DEVEKO GmbH ab sofort in einem neuen, modernen Look & Feel präsentieren dürfen. Nach langer technischer, inhaltlicher und vor allem optischer Überarbeitung bietet unsere Website jetzt neben einer neuen Webseitenstruktur, nun noch mehr Einblicke in unsere Lösungen, Produkte und Leistungen via Smartphone, Tablet und PC. So erhalten Sie als Kunde oder Interessent, einen noch detaillierteren Überblick über das Leistungsspektrum,was uns bewegt und was wir für Sie bewegen.
Erreichbar ist die neue Website selbstverständlich nach wie vor unter der bekannten Adresse www.deveko.de
Um keine News zu verpassen, sollten Sie unseren Newsletter abonnieren oder uns auf den sozialen Netzwerken folgen: Facebook, Twitter, Instagram, LinkedIn und XING.
Eine Unternehmenswebseite ist niemals „fertig“, sondern bedarf regelmäßiger „Renovierung“ um mit den Veränderungen und Entwicklungen Schritt zu halten. Daher freuen wir uns über Ihr Feedback und sind für Anregungen, Anmerkungen, Lob und Kritik sehr dankbar. Nutzen Sie hierfür gerne einfach unser Kontaktformular.

Und los geht’s! Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Entdecken!

Herzliche Grüße,
das gesamte Team der DEVEKO GmbH

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Starker Schutz bei schwerer Krankheit, Dread-Disease (Schwere Krankheiten) Versicherung

Von Krebs, Schlaganfällen und Herzinfarkten wollen alle verschont bleiben. Dennoch erwischt es jährlich tausende (auch junge) Menschen. Damit während der Genesung kein Finanzdesaster entsteht, greift eine Schwere-Krankheiten-Police: https://www.deveko-informiert.de/kundenmagazin-613499-p3.html

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Beitragsanpassungen in der PKV (Private Krankenversicherung) AKTUELL

Beitragsanpassungen in der PKV (Private Krankenversicherung) AKTUELL bekannt
AXA
DBV
Universa
Gothaer
LVM
R+V
Liste mit den betroffenen Tarifen finden Sie im Anhang
bei Fragen oder Alternativangebotswünschen einfach eine Mail an serviceteam@deveko.de oder telefonsich/ online 06588-4313959

https://www.facebook.com/DevekoOnlineGmbh

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Die Beitragssprünge der PKV werden vom Gesetz verursacht!

Es muss einfach mal klar benannt werden, die Beitragssprünge der PKV werden vom Gesetz verursacht!

Zum bevorstehenden Jahreswechsel stehen wieder eine Reihe Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung bevor. Das IGES-Institut hat im Auftrag der Debeka untersucht, was das bedeutet, und wer wie stark betroffen ist.

Die private Krankenversicherung (PKV) muss sich regelmäßig mit kritischer Berichterstattung zum Jahreswechsel auseinandersetzen, wenn die Mitteilungen über Beitragsanpassungen an die Kunden versandt werden.
Das wäre nicht nötig, wenn der Gesetzgeber ein Anliegen der Branche konstruktiv aufnehmen und eine Glättung der Beitragsentwicklung ermöglichen würde, schreibt das IGES Institut in einer Studie, die frühere Studien zur Beitragsstabilität in der PKV fortschreibt. (pers. Anmerkung das ist aber aus ideologischen Gründen nicht gewollt, man will hier ganz offensichtlich spalten, verunsichern oder wie so häufig die Wirtschaft als Teufelszeug darstellen).

Denn „die Versicherungsunternehmen können die Prämien nur unter bestimmten Voraussetzungen anpassen, die einige für die erforderliche Beitragshöhe mitentscheidende Faktoren nicht einbeziehen“, heißt es in der neuen Studie. So muss der Versicherer jährlich kalkulierte und tatsächliche Leistungen vergleichen und dem unabhängigen Treuhänder vorlegen.

Beitragssprünge vom Gesetz verursacht

Erst bei zehn Prozent Abweichung – oder bedingungsgemäß oft fünf Prozent – kann der Beitrag angepasst werden. Außerdem dürfen Versicherer Veränderungen in den Sterbetafeln nicht zeitnah berücksichtigen, sondern auch hier gilt eine Fünf Prozent-Schwelle. Kumulativ kann das zu größeren Beitragssprüngen führen, die den Betroffenen unangenehmer auffallen als gleichmäßige als regelmäßige, kleinere Erhöhungen, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung beim Höchstbeitrag dank einer regelmäßigen Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze erlebt (pers.Anmerkung auch diese Anpassung der BBG ist das offensichtliche ideologische Verhalten den Besserverdienenden tief in die Tasche zu greifen und diese Einkommens und Leistungsstarke Gruppe zu „melken“ !)

Info Versicherungsmagazin (siehe Link)
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/so-schlimm-ist-die-bap-nicht-2680550.html

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2021 fällt der Soli,der Soli-Bonus ermöglicht eine Altersvorsorge „for free“

2021 fällt der Soli, Soli-Bonus ermöglicht Altersvorsorge „for free“

https://www.facebook.com/507896492554523/posts/3648547081822766

Ab 2021 können Sie jeden Monat Geld sparen und clever in Ihre Alters­vorsorge investieren!

Gute Neuigkeiten! Für etwa 90 % der Erwerbstätigen wird ab 2021 der Solidaritätszuschlag (Soli) entfallen und fast alle haben jeden Monat mehr Geld zur freien Verfügung. Nur ein kleiner Teil der Erwerbstätigen muss den Soli unverändert weiterhin bezahlen.

Das Wichtigste im Überblick:

Im November 2019 wurde in der Politik die Abschaffung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Dies bedeutet, dass für ca. 90 % der Erwerbstätigen kein Soli mehr gezahlt werden muss. Dies gilt zum Beispiel für Singles bis zu einem Bruttojahreseinkommen unter 73.000 Euro oder Familien mit 2 Kindern bis ca. 151.000 Euro.¹
Etwas geringer belastet werden künftig weitere rund 6,5 % der Steuerzahler, nämlich solche mit etwas höheren Einkünften. Dazu zählen beispielsweise Singles mit einem Bruttojahreseinkommen von gut 73.000 Euro bis 109.000 Euro bzw. Familien von 151.000 Euro bis 221.000 Euro.¹
Alleinstehende und Familien, die ein Bruttojahreseinkommen von mehr als 109.000 bzw. 221.000 Euro verdienen, müssen weiterhin den Soli leisten.¹ Dies betrifft ca. 3,5 % der Steuerzahler.

Nutzen Sie Ihr Einsparpotenzial, denn noch nie war Vorsorge so einfach.

Gut zu wissen: Bereits bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 30.000 Euro können ein paar Hundert Euro jedes Jahr eingespart werden.² Diesen Beitrag können Sie ganz leicht in Ihre Alters­vorsorge investieren, denn ein Teil Ihres Beitrags finanziert sich selbst durch den Wegfall des Soli-Zuschlags.

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https://www.deveko-informiert.de/kundenmagazin_juni_2020-477944-p2.html

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https://krankenversicherung-trier.de/1162-2/

Unterschied Freiberufler und Gewerbetreibender

Unterschied Freiberufler und Gewerbetreibender
von Jessi Laurila

Viele angehende Selbstständige fragen sich, ob sie Freiberufler oder Gewerbetreibende sind und welche Kriterien bei der Bestimmung eine Rolle spielen. Für viele Berufsgruppen ist die Zuordnung eindeutig, aber es gibt auch Fälle, in denen die Abgrenzung schwieriger ist. Die Entscheidung darüber, in welche Kategorie ein Selbstständiger fällt, trifft letztlich das Finanzamt. Welche Unterschiede sich aus der Zuordnung zu Freiberuflern oder Gewerbetreibenden für dein Business ergeben, erklären wir dir in diesem Beitrag.

Warum wird zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden unterschieden?
Wenn du am Anfang deiner Selbstständigkeit stehst, solltest du zunächst überlegen, ob du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst oder ob dein Business in die Kategorie Gewerbe fällt.
Wirst du als Freiberufler eingestuft ist, hast du einen großen Vorteil: Im Gegensatz zum Gewerbetreibenden musst du kein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen. Außerdem besteht für einen Freiberufler keine Beitragspflicht bei der IHK.
Jetzt fragst du dich vielleicht, warum Selbstständige unterschiedlich behandelt werden. Die Annahme hinter dieser Einteilung ist, dass Gewerbe, etwa ein Bauunternehmen, die örtliche Infrastruktur intensiver nutzen als zum Beispiel ein Rechtsanwalt oder ein Dolmetscher. Die Gewerbesteuer ist eine ertragsabhängige Steuer, die Gewerbetreibende an ihre Gemeinde abführen müssen. Sie kann je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen und wird dazu genutzt, die Infrastruktur von Städten zu unterhalten.

Wer ist Freiberufler?
Per Definition sind Freiberufler oder auch Freelancer selbstständig tätig und üben eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit bzw. einen sogenannten Katalogberuf aus. Dabei ist der einheitliche Oberbegriff freier Beruf nicht genau definiert. In § 18 Einkommensteuergesetz werden typische Tätigkeiten aufgelistet, die als freiberuflich eingestuft werden.
Zu den Katalogberufen zählen:
• Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Tierarzt, Apotheker, Hebammen
• die rechts-, steuerrechts- und wirtschaftsberatenden Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte, Unternehmensberater
• die naturwissenschaftlichen und technischen Berufe: Ingenieure, Biologen, Umweltgutachter, Handelschemiker
Aber auch viele kreative Berufe oder sogenannte Kultur- oder Medienberufe gelten als freiberufliche Tätigkeit:
• Schriftsteller
• Bildberichterstatter
• Dolmetscher
• Journalisten

Der Vorteil gegenüber eines Gewerbes ist, dass du als Freiberufler keine Gewerbeanmeldung durchzuführen brauchst. Du musst dich auch nicht zwingend bei der IHK registrieren, in einem Handelsregister führen lassen und kannst die Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Jahresabschluss anfertigen.
Falls es sich bei deinem Business um einen Grenzfall handelt, kann es also ggf. Sinn machen, sich beraten zu lassen und strategisch vorzugehen. Das kannst du zum Beispiel erreichen, indem du eine entsprechende Fachausbildung wählst, die einem der Katalogberufe zugeordnet werden kann.

Wer wird als Gewerbetreibender eingestuft?
Alle Selbstständigen, die keine Tätigkeit entsprechend der Katalogberufe oder ähnliche Berufe ausüben, werden per Gesetz als Gewerbetreibende eingestuft. Allerdings ist die Zuordnung nicht immer ganz eindeutig, zum Beispiel bei beratenden Tätigkeiten oder wenn zwischen einem freiberuflichen Künstler und einem Kunstgewerbe unterschieden wird. Ein typischer Grenzfall ist zum Beispiel ein Unternehmensberater. Hat er eine entsprechende betriebswirtschaftliche Ausbildung, gilt er automatisch als Freiberufler, fehlt die Ausbildung, wird die Tätigkeit vom Finanzamt als Gewerbe eingeordnet.
Aber ist das nicht unfair? In einer Zeit, in der fast täglich neue Berufsbilder entstehen und klassische Ausbildungswege immer mehr an Bedeutung verlieren, ist eine Aufteilung der Selbstständigen in zwei Kategorien tatsächlich nicht immer ganz unproblematisch.
Wenn du dir unsicher über die Zuordnung bist, gibt es im Internet praktische Checklisten, an denen du dich orientieren kannst. Auch auf dem Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gibt es viele hilfreiche Informationen zum Thema.

Klein starten als Kleinunternehmer – Vorteile und Nachteile
Falls dein Business in die Kategorie gewerbliche Tätigkeit fällt, kannst du am Anfang die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ nutzen.
Wenn der Umsatz im Vorjahr nicht höher als 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, kann ein Unternehmen die Regelung in Anspruch nehmen. Konkret bedeutet das, dass es in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen muss. Allerdings darf der Kleinunternehmer auch keine Vorsteuer aus den Rechnungen anderer Unternehmer abziehen.
Die Vorteile:
• Die Regelung bringt einen kleinen Wettbewerbsvorteil
• Vor allem an Privat- und Endkunden kannst du deine Leistungen günstiger anbieten, da die Umsatzsteuer entfällt
• Du hast weniger Verwaltungsaufwand
• Es muss keine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abgegeben werden.
Falls du dich entscheiden solltest, ein Kleingewerbe zu gründen und von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, solltest du dir auch über die Nachteile im Klaren sein:
• Je nach Branche kann der Eindruck von geringerer Professionalität erweckt werden
• Du „outest“ dich als kleines Unternehmen, dessen Umsätze niedrig sind. Unter Umständen kann das dazu führen, dass Kunden deine Leistungsfähigkeit anzweifeln oder dich nicht ernst nehmen.
Ob es sich für dich lohnt, als Kleinunternehmer zu agieren, solltest du bereits bei der Unternehmensgründung klären, am besten mit einem Steuerberater.

Fazit: Gehe deine Gründung strategisch an
Bereits in der Gründungsphase solltest du Klarheit darüber haben, ob es sich bei deiner Arbeit als Selbstständiger um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Wenn du unsicher bist, solltest du frühzeitig Kontakt mit den Finanzbehörden aufnehmen, um ein teures Nachspiel zu vermeiden.
Falls du zwei oder mehrere völlig unterschiedliche Ideen umsetzen willst, sollten verschiedene Einkunftsarten getrennt werden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du praktizierender Zahnarzt (Freiberufler) bist und nebenher Kunsthandwerk verkaufen möchtest (gewerbliche Tätigkeit).
Wenn deine Tätigkeit einen Grenzfall darstellt und du eine Gewerbeanmeldung vermeiden möchtest, solltest du dich rechtzeitig informieren, welche Voraussetzungen du mitbringen musst, um vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt zu werden.

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