Steuervorteile und Altersvorsorge
Die Besonderheiten des Großherzogtum Luxemburg bieten für Grenzgänger (deu-lux) eine besonders interessante Variante.
Besteuerung nach Artikel 111bis Einkommensteuergesetz
die sogenannte Juncker Rente ist im Grunde das Gegenstück der in Deutschland bekannten Riester Rente, diese Versicherung ist nach Luxemburger Steuerrecht als besonders steuermindernd absetzbar.
Riester-Rente oder Juncker-Rente?
Bestimmte “Sonderausgaben” können von den in Luxemburg erzielten Einkünften abgesetzt werden. Zu unterscheiden sind hier Versicherungsprämien nach Artikel 111bis und Versicherungsprämien zur Altersvorsorgeversicherung.
Der „Grenzgänger“ oder Pendler sollte seine Situation bedenken und sich darüber im klaren sein das es Versicherungsrechtliche wie auch Steuerrechtliche Änderungen und Besonderheiten für ihn gibt, den „normale“ Versicherungsprodukte
sind nicht für Ihn als Grenzgänger oder Pendler zugeschnitten, hier gibt es auf Europäischer Ebene noch einiges zu tun.
Das stellt Grenzgänger vor ein Problem: In welchem Land soll er eine private Rentenversicherung abschließen, wenn er das nicht allein dem Staat überlassen will?
Wenn der Grenzgänger lieber in Deutschland einen Vertrag abschließen möchten, weil er damit rechnet in einigen Jahren wieder in Deutschland zu arbeiten, hat nun ein Problem!
den „Grenzgänger“ können die Riester-Rente seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr abschließen, da sie in Deutschland nicht sozialversichert sind!
Die Lösung: Versicherungsvertrag nach Artikel 111bis Einkommensteuergesetz
Der Artikel 111bis sieht einen zusätzlichen Betrag für Prämien vor, die im Rahmen einer Pensionsversicherung gezahlt werden. Die Höchstbeträge richten sich dabei nach dem Alter des jeweiligen Versicherten zu Beginn des Steuerjahres.
-Bis zu 3200,- € je nach Alter
-Steuervorteile über die gesamte Ansparzeit.
-Die später gezahlte Rente ist zu 50% steuerfrei.
-Ausgezahltes Einzelkapital wird nur zur Hälfte des Pauschalsteuersatzes versteuert.
unsere Partner in Luxemburg ermitteln gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Strategie.
Wir berücksichtigen die für Sie förderfähigen Anlagen in Deutschland und auch in Luxemburg.
Beispiele für Ihren Steuervorteil
Sie sind ledig und kinderlos mit einem Einkommen von 22.000 €? Dann profitieren Sie bei einer eingezahlten Prämie von 1.500 € von einem jährlichen Steuervorteil von 288,90 € .
Sie sind verheiratet? Bei einem Jahreseinkommen von 68.000 € beläuft sich Ihr Steuervorteil bei einer eingezahlten Prämie von 1.500 € auf 481,50 €.
Alter des Versicherungsnehmers | Höhe der abzugsfähigen Prämie |
unter 40 Jahre | 1.500.- € |
40 bis 44 Jahre | 1.750.- € |
45 bis 49 Jahre | 2.100.- € |
50 bis 54 Jahre | 2.600.- € |
55 bis 74 Jahre | 3.200.- € |