Grenzgänger, die in Deutschland leben (also Ihren Erstwohnsitz haben) und im europäischen Ausland arbeiten (z.B. Luxemburg), müssen sich in der Regel im Land des Arbeitgebers krankenversichern. Es gelten für sie die Regelungen des Gastlandes, dies ist in jedem Fall zu beachten!
Es besteht für deutsche Grenzgänger die im Ausland arbeiten (z.B. Luxemburg), eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung des jeweiligen Landes. Für ausländische Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, gilt dementsprechend die deutsche Regelung/Gesetzgebung zur Krankenversicherung.
Das Gesundheitssystem in Luxemburg
Die Anmeldung bei einer luxemburgischen Krankenkasse, der sogenannten CCSS „Centre Commun de la Sécurité Sociale“, erfolgt über den jeweiligen Arbeitgeber. Muss der Arbeitnehmer Familienangehörige (die nicht Sozialversicherungspflichtig sind!) mitversichern, muss er deren Anmeldung selbst vornehmen! Dazu muss er dann bei der entsprechenden Krankenkasse Bescheinigungen vorlegen (Haushaltszusammensetzungen, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden u.s.w). Nach der Anmeldung bei der jeweiligen Krankenkasse bekommen der Versicherte und seine Familienangehörigen einen Versichertenausweis/Karte. Dieser berechtigt ihn dann, in Luxemburg medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Leistungen für die Familienangehörigen an deren Wohnort, also in Deutschland, müssen bei einer deutschen Kasse beantragt werden (über eine Korrespondenzkasse zB AOK o.DAK)
Für alle Geldleistungen, wie z. B. Krankengeld, werden ausschließlich die CCSS „Centre Commun de la Sécurité Sociale“, nach luxemburgischen Regelungen bezahlt.
Leistungsbezug
Grenzgänger haben bei Sachleistungen, also der medizinischen Versorgung, Wahlrecht. Da es sowohl für einen Grenzgänger als auch für deren Familienmitglieder nicht möglich ist, die medizinische Versorgung immer in Luxemburg in Anspruch zu nehmen, können sie es sich aussuchen, ob sie sich an ihrem Wohnort oder in Luxemburg behandeln lassen möchten, das kann durchaus Vorteile haben!
Um Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen zu können, muss der Grenzgänger bei seiner luxemburgischen Krankenkasse das Formular Blatt E 106 beantragen. Mit diesem Formular kann er sich und seine Angehörigen bei einer deutschen Krankenkasse seiner Wahl anmelden (z.B DAK oder AOK) und hat somit in Deutschland Anspruch auf deutsche Kassenleistungen nach deutschem Recht. Die Kosten werden der deutschen Krankenkasse dann von der luxemburgischen Kasse ersetzt. Bei Urlaub im Ausland benötigt der Grenzgänger das Formular E 111 (Urlaubskrankenschein). Dieses Formular muss ebenfalls bei der luxemburgischen Versicherung beantragt werden.
Die luxemburgische Krankenkasse bezahlt höchstens für 52 Wochen Krankengeld (in Deutschland 78 Wochen). Dieses ist aber deutlich höher als in Deutschland. Es entspricht 100 % des Einkommens, das ohne Krankheit erzielt worden wäre. Die Leistung des Krankengeldes endet in dem Moment, in dem eine Invaliditätsrente an den Versicherten gezahlt wird, oder er einfach wieder gesund ist!
Angestellte haben in Luxemburg ab Beginn ihrer Erkrankung drei Monate Anspruch auf Lohnfortzahlung (in Deutschland 6 Wochen), danach erhalten sie Krankengeld von ihrer Kasse. Arbeiter dagegen bekommen bereits ab dem ersten Tag Krankengeld bezahlt. Sie müssen deshalb bei jeder Erkrankung noch am gleichen Tag ihre Krankenkasse informieren. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss innerhalb von drei Tagen sowohl beim Arbeitgeber als auch der Krankenkasse eingereicht werden.
Beiträge
Der Beitragssatz ist in Luxemburg nicht für alle Versicherten gleich, man unterscheidet zwischen Arbeitern und Angestellten. Für Arbeiter beträgt der Beitragssatz 9% des jeweiligen monatlichen Arbeitsentgeltes. Aufgrund der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beträgt der Beitragssatz für einen Angestellten nur 5,15% des monatlichen Arbeitsentgeltes. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen dabei jeweils die Hälfte, Selbstständige müssen den Beitrag (wie in Deutschland auch) alleine bezahlen.
Wie auch in Deutschland gibt es in Luxemburg die Möglichkeit einer Familienversicherung. Angehörige ohne eigenes Einkommen (also in keinem Arbeitsverhältnis) sind automatisch kostenfrei mitversichert.
Grenzgänger Deutschland/Luxemburg,