Bausparkassenbeiträge als Sonderausgaben (Luxemburg)

Bausparkassenbeiträge

In Luxemburg können noch Bausparkassenbeiträge als Sonderausgaben deklariert werden. Das ist in Deutschland seit 1996 nicht mehr möglich.

Damit ergeben sich für Grenzgänger, die in Luxemburg Steuern zahlen, ganz neue Überlegungen bezüglich der Rendite. Denn die mögliche Steuerersparnis ist dabei zu berücksichtigen.

wir empfehlen Ihnen hier einen Steuerberater in Luxemburg

Kanzlei Wonnebauer in L-6633 Wasserbillig

Die Kanzlei ist bereits seit 1998 spezialisiert auf die Steuerberatung von Luxemburg-Grenzgängern (Grenzpendler).

http://www.wonnebauer.de

Wonnebauer ist Autor des im Juli 2009 erschienenen Buches Die Steuererklärungen der Grenzgänger Deutschland-Luxemburg

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