Grenzgänger (deutschland-luxemburg) fallen unter das deutsch-luxemburgische Abkommen der nationalen, gesetzlichen Krankenversicherungsanstalten. Es besteht Wahlfreiheit zwischen Aerzten und Krankenhäusern in Luxemburg und in Deutschland. Es gibt jedoch hinsichtlich der Erstattungen einige wichtige Unterschiede. Grenzgänger benötigen also eine Krankenzusatzversicherung, um die Lücken aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen in Deutschland wie auch in Luxemburg, da diese nur einen notwendigen Grundschutz bietet, der zudem immer weiter eingeschränkt wird durch sogenannte Reformen!
Starten Sie hier eine kostenlose Anfrage zur privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Junckerrente für Deutschland oder Luxemburg!
Leistungslücken der GKV können privat abgesichert werden:
Restkostenübernahme, die nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkassen (sowohl deutsche als auch luxemburgische) verbleiben, je nach Tarif bis zu:
- 100 % für ärztliche Leistungen, Massagen, Sehhilfen (Kontaktlinsen, Brillen)
- 100 % für stationäre Leistungen, sowie eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer in einem Krankenhaus Ihrer Wahl und Chefarztbehandlung
- 80 % für hochwertigen Zahnersatz und Kieferorthopädie
Und es gibt weitere Vorteile:
- Patient erster Klasse
- Europaweiter, zeitlich unbegrenzter Schutz
- Freie Arztwahl
- Mitversicherung von Familienangehörigen
- Weiterführung der bestehenden Versicherung auch bei Wegfall des Grenzgängerstatus – ohne Wartezeiten und auch ohne erneute Gesundheitsprüfung