Bei Vertragsabschlüssen ab dem 1.1.2010 entfällt für sie die Zulageberechtigung für Riesterprodukten im Rahmen der steuerlichen Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge.
Die Zulagen sind ab dann an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung bzw. den Bezug einer inländischen Besoldung gekoppelt.
Eine Zulageberechtigung von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, also Grenzgängern, mit Pflichtversicherung in der luxemburgischen Rentenversicherung ist nur noch für Altverträge (vor dem 1.1.2010) vorgesehen.
Siehe auch: BMF, Schr. v. 18.12.2009, IV C 3 – S 2222/07/10009
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Wonnebauer ist Autor des im Juli 2009 erschienenen Buches Die Steuererklärungen der Grenzgänger Deutschland-Luxemburg